Anmeldung bei fehlender Versicherungsnummer

Wie ist bei der reduzierten Anmeldung mit fehlender Versicherungsnummer vorzugehen?

Grundsätzlich ist auf der Anmeldung eine gültige Versicherungsnummer anzugeben. Die Abfrage der Versicherungsnummer ist über die Web-Applikation WEBEKU möglich. Somit ist jederzeit überprüfbar, ob für die betreffende Person bereits eine Versicherungsnummer vorhanden ist. Wenn die Abfrage in WEBEKU kein Ergebnis liefert, ist die Versicherungsnummer spätestens zeitgleich mit der Erstattung der Anmeldung mittels der Meldung Versicherungsnummer Anforderung zu beantragen.

Auslöser/Zweck der Meldung:

  • Die zu meldende Person verfügt über keine Versicherungsnummer
  • Dem Meldepflichtigen ist die (bereits vergebene) Versicherungsnummer nicht bekannt

Auf der Anmeldung ist in diesem Fall zwingend das Geburtsdatum und der Referenz­wert der Meldung Versicherungsnummer Anforderung anzugeben. Wenn in Ausnahmefällen zum Zeitpunkt der Anmeldung die Übermittlung der Versicherungsnummer Anforderung nicht möglich war, muss die Referenz zur Versicherungsnummer Anforderung per Richtigstellung Anmeldung "nachgetragen" werden. Dem Ersteller der Meldung wird die Versicherungsnummer in weiterer Folge über das SV-Clearingsystem bekannt gegeben.

Wird eine Versicherungsnummer neu vergeben, erhält der Versicherte eine e-card, sofern ein Krankenversicherungsschutz vorliegt.

Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. in Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.

(Quelle: www.stgkk.at)

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