Arbeitsunfall im Homeoffice von der UV gedeckt?

Alle Unfälle, die sich seit dem 8.3.2020 im Homeoffice ereignet haben bzw. jene, die während der Bewältigung der Corona-Krise passieren, werden wie Arbeitsunfälle behandelt. Sie unterliegen somit dem umfassenden Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Da der Aufenthaltsort im Homeoffice gesetzlich nun dem Aufenthalt in der Arbeitsstätte gleichstellt ist, sind auch Wege von und zu diesem Ort unfallversicherungsgeschützt. Das sind zB. die Wege zum WC, Einkaufswege um Mittagessen zu besorgen, oder Wege zum Arzt/der Ärztin.

(Quelle: https://kompetenz-online.at/2020/03/27/unfallversicherungsschutz-im-homeoffice/)

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