Steuerfreie COVID-Bonuszahlung als Gutschein möglich

BMF-Auskunft: steuerfreie COVID-Bonuszahlung als Gutschein möglich
Mit dem 3.COVID-19-Gesetz wurden Zulagen und Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Krise zusätzlich geleistet werden, im Kalenderjahr 2020 bis EUR 3.000.- steuerfrei (und SV-frei) gestellt (§ 124b Z 350 lit a EStG und § 49 Abs 3 Z 30 ASVG).

Das BMF hat aufgrund einer Anfrage bestätigt, dass diese Zulagen und Bonuszahlungen nicht nur als Bargeld, sondern auch in Form von Gutscheinen – wie derzeit von vielen Arbeitgebern geplant – erfolgen kann und die Steuerfreit nicht gefährdet.

Aufgrund mehrerer Anfragen weisen wir darauf hin, dass laut Gesetzeserläuterungen zum 3.COVID-19-Gesetz die Steuerfreiheit von Bonuszahlungen für außergewöhnliche Leistungen von Mitarbeitern in Bereichen, die das System aufrechterhalten, vorgesehen ist. Auf bestimmte Berufsgruppen hat sich der Gesetzgeber nicht festgelegt, daher können unserer Ansicht nach auch die Mitarbeiter unserer Berufsgruppe mit den entsprechenden Voraussetzungen dazu gezählt werden.

(Quelle: KSW Newsletter, 30.04.2020)

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