Wesentliche Änderungen im BSVG im Beitragsrecht

Mit dem Beschluss vom 8.7.2020 im NR hat auch eine Reihe von Änderungen (Erleichterungen) im Bereich der Bauernsozialversicherung (SVS) gegeben und zwar

  • Streichung des Solidaritätsbeitrages nach dem BSVG in der Höhe von 0,5% der Leistung;
  • Erhöhung der Pensionsversicherungs-Beitragsgrundlage für hauptberuflich im landwirtschaftlichenBetrieb beschäftigte Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres;
  • Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge im Ausgleichzulagenrecht von 13% auf 10%;
  • Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung nach dem BSVG auf den Wert im ASVG und GSVG;
  • Entfall des Beitragszuschlages von 3% für Optionsbetriebe.

Die Änderungen treten fast durchgehend mit 1.1.2020 in Kraft (siehe dazu die Details im NR-Beschluss). Hier geht es zum NR-Beschluss.

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