Essensgutscheine im Homeoffice

Essensgutscheine auch bei Homeoffice gültig - habe schon ein paar Fragen dazu bekommen:

"Aufgrund der COVID-19-Krise bestehen in den Kalenderjahren 2020 und 2021 keine Bedenken, wenn Arbeitnehmer die Gutscheine für Mahlzeiten in Höhe von 8 Euro pro Arbeitstag einlösen, indem die Speisen in einer Gaststätte abgeholt oder von der Gaststätte bzw. einem Lieferservice geliefert und zu Hause konsumiert werden."

Quelle: Rz 96 LStRl 2002 - Wartungserlass 2020.

Kommentare (0)