Zwischenstaatliche Sozialversicherungsvereinbarung Ö – Provinz Quebec 508/BNR

Die Vereinbarung baut auf der alten Vereinbarung auf, es wurden allerdings einige Änderungen vorgenommen (zB umfassende Datenschutzregelung), um sie in materiell-rechtlicher Hinsicht weitestgehend dem neuen Abkommen mit Kanada anzupassen. Grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur derzeit geltenden Rechtslage sind, so wie bei Kanada, die neue Pensionsberechnung und zusätzlich dazu auch noch die neu aufgenommenen Bestimmungen im Bereich der Unfallversicherung.
(Quelle: Info WKO 28.03.2022)

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