Regelung für Personal in Test- und Impfstraßen endete mit 31.03.2022

Bitte aufpassen - Regelung für Personal in Test- und Impfstraßen endete mit 31.03.2022

Die beitragsrechtlichen und steuerlichen Sonderbestimmungen für das Personal in Test- und Impfstraßen nach dem COVID-19-Zweckzuschussgesetz liefen mit 31.03.2022 aus. Der bisher in Form einer beitragsfreien Aufwandsentschädigung vorgesehene „Freibetrag“ in Höhe von maximal 1.000,48 Euro pro Kalendermonat ist somit nicht mehr zu berücksichtigen. Ausbezahltes Entgelt für die Tätigkeit in Test- und Impfstraßen unterliegt ab 01.04.2022 wieder uneingeschränkt der Beitragspflicht.

Kommentare (0)