Abkommen über die soziale Sicherheit zwischen Ö und Brasilien

Aufgrund der steigenden Anzahl österreichischer Firmenniederlassungen in Brasilien wurde ein zwischenstaatliches Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen. Das Abkommen bezieht sich aus leistungsrechtlicher Sicht auf die Pensionsversicherung und regelt die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Tätigkeit. Die Beschlussfassung im Nationalrat bleibt abzuwarten. Hier geht es zum Abkommen.

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