Gutschriften in der Krankenversicherung im Bereich der SVS-Versicherten

Mit der Vorschreibung im August 2022 werden auch die Gutschriften in der Krankenversicherung bei SVS für Gewerbetreibende, Gewerbe-Gesellschafter, neue Selbständige und Freiberufler, die zum Stichtag 31. Mai in der Krankenversicherung nach dem GSVG pflicht- oder selbstversichert sind, sowie

Betriebsführer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, deren im Betrieb hauptberuflich beschäftigte Angehörigen und persönlich haftende Gesellschafter einer OG oder KG, die zum Stichtag 15. Jänner in der Krankenversicherung nach dem BSVG pflichtversichert sind und deren Beitragsgrundlage 2.900 Euro nicht übersteigt, berücksichtigt.

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