Änderung Pendler-VO

Mit 8.7.2022 wurde die Pendler-VO geändert (BGBl. II 275/2022) und in § 6 Abs 4 Pendler-VO klargestellt, dass aufgrund der temporären Erhöhung des Pendlerpauschales für die Monate Mai 2022 bis Juni 2023 keine erneute Abgabe des amtlichen Formulars aufgrund der höheren Werte erforderlich ist.

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