Außerordentliche Gutschrift KV-Beiträge BSVG und GSVG

Ziemlich unbemerkt wurde für GSVG und BSVG krankenversicherte Personen eine einmalige außerordentliche Gutschrift (nicht zu verwechseln mit der Gutschrift im BSVG und GSVG, die im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform 2022 beschlossen worden ist) bis zu einer bestimmten Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung beschlossen. Zu beachten ist, dass diese Gutschrift nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe steuerfrei sind. Das BMF hat gestern dazu eine Info veröffentlicht (siehe auch Beschluss NR 1591 vom 7.7.2022 - https://www.parlament.gv.at/.../BNR/BNR_00587/index.shtml)

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