Absenkung DB von 3,9% auf 3,7%

Falls Sie mit 1.1.2023 für alle Ihre MitarbeiterInnen die DB-Senkung nutzen wollen, sollte Sie folgende Vereinbarung aufsetzen (diese muss möglicherweise im Rahmen einer (G)PLB vorgelegt werden - "Gemäß § 41 Abs 5a Z 7 Familienlastenausgleichsgesetz wird der Dienstgeberbeitrag für alle Dienstnehmer, für die der Beitrag zu entrichten ist, in den Jahren 2023 und 2024 mit 3,7% der Beitragsgrundlage festgelegt."

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