Neuregelung "Trinkgeldpauschale"

Morgen soll im Parlament die neue Regelung für das "Trinkgeldpauschale" beschlossen werden. Die neuen Werte sind als Maximalwerte (und nicht als Minimalwerte) anzusehen. Im Bereich ohne "Trinkgeldpauschale" wird es für 2026 voraussichtlich zu keiner Änderung kommen.

Interessant sind die Verjährungsbestimmungen, die vorsehen, dass ab 1.1.2026 keine Nachforderungen für Zeiträume bis 12/2025 im Rahmen von Lohnabgabenprüfungen mehr möglich sind. Ebenso verjährt das Einforderungsrecht für offene Schulden aufgrund bereits gestellter Nachforderungen iVm der alter "Pauschalregelung" mit 1.1.2026. Die Beitragsgrundlagen der Versicherten bleiben aber unangetastet.

Ich bin schon neugierig, ob in letzter Minute vor der Beschlussfassung noch Abänderungsanträge einlagen.

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