Fahrtkostenersatz-VO soll wieder "abgeschafft" werden!
Mit 1.1.2026 soll die Fahrtkostenersatzverordnung, die erst mit 1.1.2025 eingeführt worden ist, wieder außer Kraft gesetzt. Diese sieht vor, dass dem Dienstnehmer für Dienstreisen entweder das KM-Geld gemäß RGV oder ein Ersatz der fiktiven Kosten für das günstigste öffentliche Verkehrsmittel bis zu einem Jahresbetrag von € 2.450,-- ersetzt werden kann.
In der Praxis wurde diese angewendet, wenn der Dienstnehmer über ein privates Klimaticket verfügt hat und dann eine Dienstreise unternommen hat.
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