Höherversicherungsleistungen sollen steuerfrei werden
Mit einer Änderung des BMSVG, EStG 1988 etc soll es ab 1. Jänner 2027 auch zu einer Steuerfreistellung der Leistungen aus einer Höherversicherung.
"Besondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung bzw. Höherversicherungspensionen sind steuerfrei; soweit besondere Steigerungsbeiträge aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren, sind sie zur Gänze zu erfassen." (§ 25 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988).
Damit wird nun die "Ungleichbehandlung", dass die Einzahlung von Höherversicherungsbeiträgen nicht steuerlich absetzbar ist - aber die Auszahlung zu 25% steuerpflichtig ist, beseitigt.
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