Pauschaler Dienstgeberbeitrag verfassungswidrig!

Mit dem Erkenntnis vom 7. März 2002 (G 219/01) hat der VfGH den pauschalen Dienstgeberbeitrag als verfassungswidrig aufgehoben. Weiters wurde dem Gesetzgeber bis spät. 31. März 2003 die Möglichkeit eingeräumt eine Neuregelung zu verabschieden.Durch Klick auf den untenstehenden Link können Sie das Judikat im Volltext lesen.

 

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