Entfall der Arbeitslosenbeiträge

Wie bereits informiert, entfallen seit 1. Juli 2002 die Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie die IESG-Beiträge bei Personen die das Mindestalter für die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer erreicht haben. Der Entfall beginnt ab dem Beginn des folgenden Kalendermonats nach Erreichen des Mindestalters. Diese Regelung gilt sowohl für neue als auch für bestehende Dienstverhältnisse. Für diese Personen kommen die Beitragsgruppen ohne ALV-Beiträge zur Anwendung. Es ist daher per 1. Juli 2002 eine Änderungsmeldung durchzuführen.(Quelle: OÖ-GKK, DG-Info 156/2002)

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