Versicherungspflicht eines Schriftleiters

Ein Schriftleiter einer juristischen Fachzeitschrift, der eine Auswahl passender Gerichtsentscheidung vornimmt, der eingereichte Manuskripte überprüft und Fachbeiträge fremder Autoren aquiriert, wird als freier Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG angesehen.(Quelle: 5. Juni 2002, 2001/08/0107)

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