Verordnung betreffend Meldeverpflichtung Hochwasseropfer - OÖGKK informiert! Erstellt von Dr. Stefan Steiger, am 31.08.2002 | Gelesen: 3173 mal Die OÖGKK hat eine Information für Hochwasseropfergeschädigte im Bereich der Homepage publiziert. OÖGKK Die folgenden Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren BMGL für Sachbezug für Vorführfahrzeuge bei Autohändler Judikat VwGH: Keine DB-Pflicht für Sozialplanzahlungen für AN in der Abfertigung Neu Judikat BFG: Erschwerniszulage für Schreibkräfte im Spitalsbereich
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.