Aufhebung Unfallrentenbesteuerung

Der Verfassungsgerichtshof hat die Besteuerung der Unfallrenten für die Jahre 2001 und 2002 auf Grund einer fehlenden Übergangsbestimmung aufgehoben. Soweit die entstandene steuerliche Mehrbelastung für die Jahre 2001 und 2002 nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ausgeglichen wurde, wird sie vom Finanzamt zurückgezahlt.Siehe dazu nähere Infos durch Klick auf untenstehenden Link.

 

BMF

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