Krankenbehandlung im Ausland

Aufgrund der EG-VO 1408/71 besteht die Möglichkeit während eines EU-Auslandsaufenthalts Krankenversicherungsleistungen im anderen Staat in Anspruch zu nehmen. Dafür wird im Regelfall das Formular E111 benötigt. Versicherte bekommen in diesem Fall Leistungen, die unverzüglich (Akutfall) notwendig sind. Bei Rentnern (Pensionisten) ist dies jedoch anders. Diese bekommen alle notwendigen Sachleistungen im anderen Staat. Rentner (Pensionisten) werden hier großzügiger behandelt. Im Fall IKA (Rs. C-326/00) hat nun der Generalanwalt in dieser Sache den Schlußantrag gestellt. Er ist der Ansicht, dass die derzeit geltende Regelung dem Art. 31 der VO widerspricht.

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