Härtefonds für niedrige Pensionen

Die Details zum Härtefonds stehen nun fest. Es steht ein maximaler Ausgleich von 1.500,-- einmalig zu. 

Mit der Pensionsreform 2003/2004 wurde auch eine Bestimmungen für besondere Härtefälle, die durch die Pensionsreform, eine besondere Härte erleiden, einführt. Dieser Härtefonds wurde nun (zumindest für drei Jahre) dotiert. Folgende Leistungen können aus diesem Fonds bezogen werden.

Personen, die ab dem Jahre 2004 in Pension gehen und eine monatliche Bruttopension von weniger als 1.015,-- Euro erhalten, bekommen eine einmalige gestaffelte Zahlung, die maximal 1.500,-- Euro beträgt.

Die Staffelung sieht wie folgt aus:

  • ab 2% Verlust 400,-- Euro
  • ab 5% Verlust 800,-- Euro
  • ab 8% Verlust 1.500,-- Euro

Der Pensionsausgleich wird nicht automatisch bezahlt, sondern muss beantragt werden. 

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