Neues E111-Formular (Urlaubskrankenschein)

Neues Formular E111 sowie eine Änderung beim Leistungsanspruch in der Krankenversicherung im Ausland.

Mit 1. Juni 2004 ist aufgrund der EG-VO 631/2004 ein neues Formular E111 (Urlaubs- oder Auslandskrankenschein) auszustellen. Dieses liegt leider derzeit noch nicht vor.

Eine weitere Änderung betrifft die Inanspruchnahme von Krankenversicherungsleistungen im Ausland. Diese können ab 1. Juli 2004 DIREKT (ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Krankenversicherungsträger) beim Leistungserbringer in Anspruch genommen werden. Wobei bereits derzeit in einigen Ländern eine direkte Inanspruchnahme aufgrund des Formulares E111 möglich ist.

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