Kein Abschlag für Hackler bis Ende 2007!

Mit der Pensionsharmonisierung kommt es zu wesentlichen Änderungen bei der Hacklerregelung!

Mit der Pensionsharmonisierung wird u.a. auch das ASVG, GSVG, BSVG geändert. Vor allem die Änderungen bei der "Hacklerregelung" sind jedoch in Summe gesehen als eher positiv zu werten.

Wer fällt in die Hacklerregelung hinein?
Männliche Versicherte, die vor dem 1. Juli 1950 geboren sind und weibliche Versicherte, die vor dem 1. Juli 1955 geboren sind, können mit Erreichen des 60. bzw. 55. Lebensjahres bei Vorliegen von 540 bzw. 480 Beitragsmonaten die "Hacklerregelung I" in Anspruch nehmen (Siehe § 607 Abs 12 ASVG - neue Fassung ab 1. Jänner 2005). Wie aus den Geburtsdaten zu entnehmen ist, wurde die Neuregelung gegenüber dem bestehenden Recht wesentlich erweitert. Das bestehende Recht sieht Geburtsdaten von 1. Jänner 1947 bzw. 1. Jänner 1952 vor.

Weiters wird für "jüngere Baujahre" die Hacklerregelung mit einem früheren Geburtsdatum geöffnet. Aufgrund des § 617 Abs 13 ASVG (in der Fassung ab 1. Jänner 2005) können auch Männer, die nach dem 30. Juni 1950 jedoch vor dem 1. Jänner 1955 geboren und Frauen, die nach dem 30. Juni 1955 jedoch vor dem 1. Jänner 1960 geboren sind, die Hacklerregelung nutzen. Allerdings nicht mehr mit dem Antrittsalter 60 bzw. 55. Jahren sondern etwas später (siehe Tabelle):

  • Männliche Versicherte:
    • 1. Juli 1950 bis 31. Dezember 1950  60,5. LJ
    • 1. Jänner 1951 bis 31. Dezember 1951 61. LJ
    • 1. Jänner 1952 bis 31. Dezember 1952 62. LJ
    • 1. Jänner 1953 bis 31. Dezember 1953 63. LJ
    • 1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954 64. LJ.
  • Weibliche Versicherte:
    • 1. Juli 1955 bis 31. Dezember 1955 55,5. LJ
    • 1. Jänner 1956 bis 31. Dezember 1956 56. LJ
    • 1. Jänner 1957 bis 31. Dezember 1957 57. LJ
    • 1. Jänner 1958 bis 31. Dezember 1958 58. LJ
    • 1. Jänner 1959 bis 31. Dezember 1959 59. LJ

Welcher Steigerungsbetrag ist anzuwenden?
Bis zum Ablauf des Jahres 2007 ist noch der Steigerungsbetrag von 2,0% pro Jahr anzuwenden. Für das Jahr 2008 sind es 1,95%, für das Jahr 2009 sind des 1,90%, für das Jahr 2010 sind es 1,85%. Ab 2011 1,78%. Für knappschaftlich Versicherte gelten eigenen Regelungen.

Welche Abschläge kommen zur Anwendung?
Liegen die Anspruchvoraussetzungen bis spätestens Ende 2007 vor, so kommt kein Abschlag zur Anwendung. Dies stellt eine wesentliche Neuerung und vor allem eine Besserstellung gegenüber der bisherigen Regelung dar. Es wird daher möglicherweise zukünftig noch interessanter sein, z.B. durch den Nachkauf von Schul- bzw. Studienzeiten in die Hacklerregelung zu gehen. Ab 2008 sind Abschläge in der Höhe von 0,35% vom jeweils gültigen fiktiven vorzeitigen Alterspensionsalter wegen langer Versicherungsdauer anzusetzen. Wird daher die Hacklerregelung NACH dem fiktiven Antrittsalters für die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer in Anspruch genommen, so kommt es ebenfalls zu keinem Abschlag.

Die Neuregelung zu den "Schwerarbeiten" folgt in den nächsten Tagen!

 

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