Lohnsteuer und nicht beitragsfreie Zukunftsvorsorge

Können DN-Anteile, die trotz Lohnsteuerfreiheit im Rahmen der Zukunftssicherung anfallen, von der LSt-BMGL abgezogen, dh. als Werbungskosten, angesetzt werden? 

In den letzten Wochen gibt es vermehrt die Diskussionen, ob bei Dotierungen zur Zukunftsvorsorge der Mitarbeiter die Beitragsfreiheit nach § 49 Abs 3 ASVG besteht. Sollte diese nicht bestehen, wären lt. Definition im EStG die DN-Anteile nicht als Werbungskosten absetzbar. Die Finanzverwaltung hat jedoch im Lohnsteuerprotokoll 2004 dies nun klargestellt, dass SV-Beiträge, die aufgrund der Befreiung im § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG zwar lohnsteuerfrei nicht aber sv-befreit sind, trotzdem für die Ermittlung der LSt-BMGL abgezogen werden können.

Kommentare (0)