SVA Online nun auch für Steuerberater!

Seit kurzem können auch Steuerberater für ihre Mandanten die SVA-Vorschreibung online abrufen!

Die SVA-Versicherten können bereits seit längerem ihre Beitragsvorschreibung online abrufen. Seit kurzem steht dieses Service nun auch für den Steuerberater zur Verfügung. Diese können die Beitragsvorschreibungen ihrer Mandanten über die SVA-Homepage online abrufen. Für die Registrierung ist allerdings eine Bürgerkarte notwendig (siehe unten):

  • Das Service kann von allen Mitgliedern der Kammer der Wirtschaftstreuhänder genutzt werden, die über eine Bürgerkarte und die entsprechende IT-Infrastruktur (PC-Software und Kartenlesegerät) verfügen. Nach einer Erstregistrierung bei der SVA mittels Bürgerkarte ist in einem weiteren Schritt die „Berechtigung“ zu beantragen. Beide Schritte erfolgen online über die Startseite der SVA-Homepage. Im rechten Bereich findet man unter „Online-Services“ den Menüpunkt „Beitragsvorschreibung“, von dem man zur „Beitragsvorschreibung für Steuerberater“ gelangt. Die SVA prüft an dieser Stelle, aber auch bei jedem neuerlichen Einstieg, ob der Wirtschaftstreuhänder über eine aufrechte Berufsberechtigung verfügt.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, steht das Service rund um die Uhr zur Verfügung. Um eine Beitragsvorschreibung abrufen zu können, steigt man über die Startseite der SVA-Homepage (siehe oben) ein. Wirtschaftstreuhänder können über eine Eingabemaske ihre Klienten erfassen und löschen und für Klienten in die Beitragsvorschreibungen (ab dem 1. Quartal 2002) Einsicht nehmen. Nach Eingabe der Sozialversicherungsnummer des Klienten und des gewünschten Quartals wird die Beitragsvorschreibung angezeigt. Sie entspricht inhaltlich der „Papierversion“, nur bestimmte Krankenversicherungsdaten (z. B. die Angabe des Namens und Fachgebietes des Arztes bei einem vorgeschriebenen Kostenanteil) scheinen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf.
  • Jede Nutzung des Services erfordert eine digitale Signatur durch den Wirtschaftstreuhänder und ist daher sicher.

 

 

SVA Onlineservice für Steuerberater

Beitragsvorschreibung

Kommentare (0)