Aufwertungszahl für das Jahr 2006!

Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage für das Jahr 2006!

Für alle, die bereits ins nächste Jahr blicken, gibt es voraussichtlich eine Aufwertungszahl von 1,030. Dies bedeutet, dass die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG € 3.750,00 14 mal (im GSVG € 4.375,00 12 Mal) - jährlich € 52.500,00 betragen wird. Die GF-Grenze (monatlich) wird voraussichtlich € 333,16 betragen. Die Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten.

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