VfGH prüft Mitversicherung in der Krankenversicherung

Ausschluß der Mitversicherung für gleichgeschlechtliche Lebensgefährten verfassungswidrig?

Der VwGH hat mit 23. Juni 2005 (B 47/05-7 und B48/05-9) ein Geseztesprüfungsverfahren bezüglich der Mitversicherung von gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten eingeleitet. Die Regelungen beispielsweise im § 123 ASVG sehen eine Mitversicherung für Lebensgefährten u.a. nur dann vor, wenn diese andersgeschlechtlich sind. Der VfGH sieht in der Ungleichbehandlung möglicherweise eine Verletzung des Art. 14 EMRK.

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