Berechnung vorläufige Beitragsgrundlage für 2006

Wie berechnet sich die vorläufige Beitragsgrundlage 2006?

Für alle jene, die sich die vorläufige Beitragsgrundlage für 2006 berechnen wollen und deren Klienten im drittvorangegangenen Jahr (somit im Jahre 2003) GSVG-versichert waren, dient die folgende Tabelle als Berechnungsgrundlage:

Versicherungspflichtige Einkünfte lt. Einkommensteuerbescheid 2003
+ im Jahre 2003 vorgeschriebenen KV und PV-Beiträge  
- aufgelöster IFB (nicht widmungsgemäß somit einkünfteerhöhend) 
- Veräußerungsgewinn (wieder reinvestiert in Sachanlagevermögen) 
= Zwischensumme  
* Aktualisierungsfaktor 2006 1,077 
: Anzahl der versicherungspflichtigen Monate 
= monatliche vorläufige Beitragsgrundlage (höchstens jedoch € 4.375,00 – mindestens Mindestbeitragsgrundlage (grundsätzlich KV € 594,18 - PV € 1.073,18 – bei den neuen Selbständigen ist als „Mindestbeitragsgrundlage“ die jeweilige Versicherungsgrenze in der Höhe von € 537,78 bzw. € 333,16 heranzuziehen)
 

 

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