VfGH lässt Bombe bei den Reisekosten platzen!!

Der VfGH sieht die Steuerfreiheit von Reisenkostenersätzen, die aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift ausbezahlt werden, als verfassungswidrig an!

Wie bereits in den Medien zu lesen war, hat der VfGH mit der Entscheidung vom 22. Juni 2006 (G 147/05 ua) die steuerliche Bevorzugung von Reisekostenersätzen, die aufgrund von Kollektivverträgen vom Arbeitgeber zu zahlen sind, gegenüber den allgemeinen Bestimmungen des § 26 Z 4 EStG als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt mit 31. Dezember 2007. Auch die VO (BGBl II 1997/306), die zum § 26 Z 4 EStG ergangen ist, wird demach als gesetzwidrig aufgehoben.

 

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