Pflichtversicherungsbeiträge bei Liebhaberei!

Pflichtbeiträge werden zu Sonderausgaben!

Im ESt-Protokoll 2006 vom 30. November 2006 ist etwas zum Thema "Liebaberei" und Pflichtbeiträge zu finden. Wurden Pflichtbeiträge für eine Tätigkeit bezahlt, die sich nachträglich als Liebhabereitätigkeit herausstellte, so sind diese Beiträge analaog wie die Beiträge zur Weiterversicherung in der Pensionsversicherung als Sonderausgaben ohne Einschränkung anzusehen.

Kommentare (0)