VwGH hebt Ungleichbehandlung der Befreiung von AlV-Beiträgen älterer Dienstnehmer auf!

Seit 1. Jänner 2004 gibt es aufgrund des § 2 Abs 8 AMPFG eine Befreiung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Frauen, die das 56. Lebensjahr und für Männer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben. Aufgrund der zu erwartenden Ungleichbehandlung der Männer hat der VwGH (der VfGH hat die Beschwerde an die VwGH abgetreten) entschieden, dass eine EU-widrige Diskriminierung im Sinne des Art 4 Abs 1 zweiter Spiegelstrich der 79/7/EWG (Richtlinie) vorliegt.

Interessant wird nun das Prozedere der Rückabwicklung. Der Dienstgeber kann die Beiträge (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) für die Männer im Rahmen der Verjährungsfrist von der GKK zurückfordern. Für das Jahr 2007 würde ich empfehlen, keine AlV-Beiträge für diese Personengruppe abzuführen. Ich nehme allerdings an, dass die Bundesregierung demnächst eine legistische Neuregelung schaffen wird.

Kommentare (0)