Rückerstattung von AlV-Beiträge für ältere Dienstnehmer

56. und 57. jährige Männer können sich die Alv-Beiträge rückerstatten lassen.

Wie bereits vor einigen Tagen berichtet, hat der VwGH die Ungleichbehandlung bei den AlV-Beiträgen für ältere Dienstnehmer als EU-widrig angesehen (VwGH vom 20.12.2006 - 2005/08/0057-7). Somit sind männliche Arbeitnehmer, die das 56. Lebensjahr (bisher 58. Lebensjahr) vollendet haben, von der Entrichtung von AlV-Beiträge (sowohl dienstnehmer als auch dienstgeberseitig) befreit.

Bezüglich der Rückerstattung der Beiträge (rückwirkend bis 1. Jänner 2004) ist einerseits zu unterscheiden, ob sie um "aktuelle" oder um ausgeschiedene Dienstnehmer handelt. Anderseits ist zwischen Vorschreibebetrieben und Selbstabrechner zu unterscheiden.

Die gesamte Info zur Rückerstattung inkl. dem Formular finden Sie hier:

Der Antrag auf Rückerstattung sollte so bald wie möglich gestellt, da nicht sicher ist, ob es eine Neuregelung gibt.

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