Noch mehr Änderungen bei freien Dienstverhältnissen

Wie ich von meinem Freund Willi Kurzböck erfahren habe, kommt es nun doch noch zu einigen Änderungen bei freienen Dienstverhältnissen:

  • Freie Dienstnehmerinnen sollen ab 1. 1. 2008 einen höheren Wochengeldanspruch haben (derzeit ein pauschale Anspruch von € 7,42 pro Tag). Die Berechnung des für den
    Wochengeldanspruch maßgeblichen Nettoarbeitsverdienstes soll nach § 21 Abs. 3 AlVG erfolgen (= die Nettobetragsermittlung, die zur Arbeitslosengeldgrundbetragsermittlung erforderlich ist). Diese Ermittlungsart ist notwendig, da dem Arbeitgeber in Bezug auf die Abgaben (für die Nettobetragsermittlung) nur die Sozialversicherungsbeiträge bekannt sind.
  • Freie DienstnehmerInnen haben ab 1. Jänner 2008 auch einen Krankengeldanspruch (wie echte Dienstnehmer).
  • Der Krankenversicherungsbeitrag wird bei vollversicherten freien DienstnehmerInnen ab 1. 1. 2008 auf 7,65 % angehoben (wie bei
    vollversicherten ArbeiterInnen und Angestellten).

Die Regelungen werden im Rahmen der 68. ASVG-Novelle in den nächsten Tage beschlossen.

 

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