Änderungsmeldungen bei freien Dienstnehmern!

Da in den letzten Tagen immer wieder Fragen zu Änderungsmeldungen bei freien Dienstnehmern gemäß § 4 Abs 4 ASVG aufgetreten sind - freie Dienstnehmer, die bereits am 31. Dezember 2007 beschäftigt waren, sind in Form einer Änderungsmeldung umzumelden. Aufgrund der Einbeziehung der freien Dienstnehmer in das BMSVG ist dieser Schritt lt. GKK notwendig.

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