Keine Sanktionen bei verspaeteter Meldung bei Schwerarbeiter

Wie von Seiten der OEGKK mitgeteilt wurde, gibt es derzeit keine Sanktionen bei verspaeteter Abgabe der Meldungen ueber eine Schwerarbeit.
Quelle: KWT (Achtung: Fuer die Einsicht brauchen Sie eine Benutzerberechtigung fuer den geschlossenen Benutzerkreis der KWT).

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