Beiträge zur Selbständigenvorsorge und Eintragung in die ESt-Erklärung

Im § 4 Abs 4 EStG ist normiert, dass die Beiträge zur Selbständigenvorsorge nur dann als Betriebsausgabe absetzbar sind, wenn diese in ein eigenes Feld in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Die Finanz hat nun sichtlich eingesehen, dass diese Bestimmung aufgrund der Höhe der Beiträge wohl eher eine "Arbeitsbeschaffung" für Wirtschaftsteuhänder ist. Im EStR-Wartungserlass 2008/1 ist in der RZ 1266a angeführt, dass eine gesonderte Eintragung nicht zu erfolgen hat. Die Beiträge sind daher mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen für den Selbständigen in das Feld "Sozialversicherungsbeiträge" einzutragen.

Kommentare (0)