Beiträge zur Selbständigenvorsorge und Basispauschalierung

Wie aus dem EStR-Wartungserlass 2008/1 Rz 4126 zu entnehmen ist, können die Beiträge für die Selbständigenvorsorge analog zu den Pflichtbeiträgen neben der Basispauschalierung als Betriebsausgabe angesetzt werden. Dies gilt auch für Unternehmer, die von der Optionsmöglichkeit, z.B. Wirtschaftstreuhänder, Ärzte etc., Gebrauch machen. Auch die pauschalierten Land- und Forstwirte können diese Beiträge als Betriebsausgabe abziehen (Rz 4246).

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