Neue Grenzwerte 2009 für den Wegfall der AlV-Beiträge

Ab 1. Jänner 2009 gelten folgende neue Grenzen für den Wegfall bzw. die Reduzierung der AlV-Beiträge für Niedriglohnbezieher:

- bis € 1.128,--                              0%
- mehr als € 1.128,-- bis € 1.230,--   1%
- mehr als € 1.230,-- bis € 1.384,--   2%
- mehr als e 1.384,--                      3%

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