Neue EG-VO 883/2004 - wesentliche Neuerungen

Die neue EG-VO 883/2004 soll voraussichtlich mit 1. Mai 2010 in Kraft treten. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die wesentichen Neuerungen:

  • Die Entsendedauer wird von ursprünglich zwölf Monaten auf 24 Monate ausgedehnt. Ein Antrag auf Verlängerung der Entsendedauer auf 24 Monate ist somit künftig obsolet.
  • Keine gesonderten Bestimmungen für das fahrende und fliegende Personal.
  • Die bisher in speziellen Ausnahmefällen geltenden Regelungen (Anhang VII) hinsichtlich der Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften mehrerer Staaten bei Zusammentreffen von unselbständiger und selbständiger Tätigkeit entfallen.
  • Bei einer in mehreren Mitgliedstaaten ausgeübten Tätigkeit als Arbeitnehmer sind die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen des Wohnsitzstaates nur dann anzuwenden, wenn die Person im Wohnsitzstaat einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt oder für mehrere Unternehmen tätig ist, die ihren Sitz in mehreren Mitgliedstaaten haben.

Nähere Infos finden Sie hier.

(Quelle: www.noegkk.at)

Kommentare (0)