Volontäre mit Taschengeld

Anlässlich einer am 10.11.2009 stattgefundenen Referentenbesprechung beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde nunmehr klargestellt, dass Volontäre, die ein Taschengeld beziehen, als lohnsteuerpflichtige Dienstnehmer der Pflichtversicherung unterliegen. Entsprechende Anmeldungen sind bei den Krankenversicherungsträgern zu erstatten. (Quelle: NÖGKK)

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