Absenkung des Kostenersatzes für die Blockaltersteilzeit und Einfrieren des Zugangsalters

Mit dem Arbeits- und Gesundheitsgesetz AGG kommt es u.a. auch zu einer Absenkung des Kostenersatzes bei der Blockzeitregelung der Altersteilzeit von derzeit 55% auf 50%. Weiters soll das Zugangsalter nicht weiter erhöht werden, sondern bei 53 bzw. 58 Jahre (Frauen/Männer) auch in den nächsten Jahren unverändert bleiben. Die Neuregelung ist mit 1. Jänner 2011 geplant. Hier geht es zum Ministerialentwurf.

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