Änderung bei der Auftraggeberhaftung im Zusammenhang mit Reinigungsleistungen

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde auch eine Änderung bei den Bauleistungen im Sinne des § 19 Abs 1a UStG vorgenommen. Dort wird angeführt, dass auch die Reinigung von Bauwerken als Bauleistung angesehen wird. Dadurch kommt es auch zur Geltung der Auftraggeberhaftung (ab 1.1.2011). Nähere Infos dazu finden sich auf der Homepage der NÖGKK und zwar hier.

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