DB/DZ-Altersbefreiung gilt auch für wesentlich Beteiligte

Der UFS Wien hat in seiner Entscheidung vom 4.7.2011 (UFSW GZ RV/0102-W11) festgestellt, dass auch für eine wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH, die im Oktober 2004 das 60. Lebensjahr vollendet hat und im November 2004 zugeflossenen Beiträge der Befreiung für DB und DZ (§ 41 Abs 4 FLAG) unterliegen.

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