Lohn- und Sozialdumping - die ersten Strafen!

Wie ich heute von einem Kollegen erfahren habe, hat in einem Fall die BUAK eine Unterentlohnung eines Bauunternehmens an die zuständige Behörde weitergeleitet und dem Unternehmer eine Strafe von rund € 74.000,-- "umgehängt". Die Unterentlohnung war aber bei vielen Personen weniger als 3%. Ich weise daher nochmals auf die Problematik der Unterentlohnung hin!

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