Rechtsanwälte keine Pflichtversicherung nach dem ASVG

Immer wieder gibt es die leidigen Diskussion, dass Rechtsanwälte als Substituten tätig sind und die GKK diese dann als echte Dienstnehmer in die KV und UV (rückwirkend) einbeziehen will. Im Parlament ist am 2.7.2019 eine Gesetzesänderung beschlossen worden

Keine ASVG-Versicherungspflicht für RechtsanwältInnen
Verabschiedet hat der Nationalrat auch zwei weitere gemeinsame Gesetzesinitiativen von ÖVP und FPÖ, die gemeinsam mit den neuen gesetzlichen Pensionsbestimmungen diskutiert wurden. Zum einen stellt eine weitere ASVG-Novelle klar, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören und dort krankenversichert sind, nicht der Kranken- und Unfallversicherung nach dem ASVG unterliegen. Zum anderen soll die Bundesregierung mehr Mitspracherechte in der Alterssicherungskommission bekommen.

Die neue Bestimmung zur Krankenversicherung von RechtsanwältInnen soll auch rückwirkend zum Tragen kommen. In den Erläuterungen zum Antrag heben Klaus Fürlinger (ÖVP) und Harald Stefan (FPÖ) hervor, dass betroffene RechtsanwältInnen ihre Erwerbstätigkeit selbständig ausüben, zudem verweisen sie auf steuerrechtliche Konsequenzen. Sowohl Fürlinger als auch Stefan unterstrichen, es handle sich hier um Klarstellungen, zumal selbstständige Anwälte in ihrer Tätigkeit nie Dienstnehmer sein können. Die Abgeordneten beschlossen die Initiative einstimmig.

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