Gesetzespaket für Corona-Stundungen verzögert sich

Leider tut sich in Sachen Stundung von Beiträgen bei der ÖGK gesetzestechnisch immer noch nicht viel.

"Der Nationalrat hat Ende Mai die Verlängerung des Stundungspaketes für Sozialversicherungsbeiträge beschlossen. Durch die Nichtbehandlung im Bundesrat verzögert sich die Veröffentlichung des Gesetzes.

Der ursprüngliche Verlautbarungstermin Ende Juli wurde nicht eingehalten. Wir gehen dennoch weiterhin von einem rückwirkenden Inkrafttreten mit 1.6.2020 aus und werden sofort nach Vorliegen des Gesetzestextes informieren.

Die Betriebe werden gebeten, derzeit keine Anträge zu stellen. Umgehend nach Verlautbarung des Gesetzes wird die ÖGK das entsprechende Formular auf der Website bzw. in WEBEKU zur Verfügung stellen.

Zwischenzeitig sorgt die Verordnung des Bundesministers für Rechtssicherheit: Alle Betreibungsmaßnahmen der ÖGK (Mahnungen, Exekutionsanträge) sind bis 31.8.2020 ausgesetzt.
(Stand: 31.7.2020)
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(Quelle: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/…)

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