Stundungen ÖGK für Betriebe mit Betretungsverbot

Die zusätzlich geschaffenen Hilfsmaßnahmen der ÖGK betreffen die Beiträge für die Beitragszeiträume

Oktober, November und Dezember 2020. Sie gelten exklusiv für unmittelbar mit einem

Betretungsverbot belegte Betriebe. Im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bietet

die ÖGK Stundungen und Ratenvereinbarungen an. Dahingehende Anträge können von den

betroffenen Betrieben unbürokra-tisch und formlos gestellt werden. Das Vorliegen eines

Betretungsverbotes im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist dabei gegenüber der

ÖGK glaubhaft zu machen.

Die Möglichkeit von Stundungen und Ratenzahlungen besteht auch für Unternehmen, die nachweislich

indirekt von den Auswirkungen der bestehenden Betretungsverbote (wie z. B. Zulieferer von Hotels)

be-troffen sind. Die konkreten Umstände der Liquiditätsprobleme sind in diesen Fällen bei der

Antragstellung näher darzulegen. Die bisherigen drei Unterstützungspakete gelten ungeachtet der

aktuellen Ergänzung in der bestehenden Form weiter.

(Quelle: Newsletter ÖGK - November 2020)

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