Keine gesonderte Meldung in der KESt-Anmeldung für Ausschüttungen an NUR Gesellschafter

Wie gestern die KSW im Newsletter informierte, hat das BMF auf Anregung der SVS im Handbuch "Kapitalertragsteuer-Anmeldung (Ka1) in Finanz Online" klargestellt, dass unter Punkt "4. Ausschüttungen an GSVG/FSVG-pflichtige Gesellschafter Geschäftsführer von GmbH" eine Meldepflicht nur für Ausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer zu erfolgen hat. Eine Ausschüttung an reine Gesellschafter ohne Geschäftsführungsfunktion ist nicht extra anzugeben.

Wieso man dann die VO in diesem Bereich geändert hat, ist für mich nicht nachzuvollziehen.

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