Empfehlung des Hauptverbandes - Bäuerliche Nachbarschaftshilfe

Nachstehend erhalten Sie die Information des Hauptverbandes aus den "Empfehlungen" zu der Berufsgruppe "Bäuerliche Nachbarschaftshilfe".

Bäuerliche Nachbarschaftshilfe

Diese Ausnahmebestimmung von der Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 4 ASVG sollte eher weit ausgelegt werden, z.B. auch gemeinsame Maschinenringe von benachbarten Bauern (nicht jedoch bei Inanspruchnahme von Fremdpersonen), Saatgutveredler etc. (Hauptverband 3.9.1996, Zl. 32-51.1/96 Sm/Mm)

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